Zürich hat seine eigenen Maßnahmen getroffen, um illegaler Entsorgung den Kampf anzusagen, zwar mit Hilfe sogenannter „Abfalldetektive“, im Volksmund auch „Güselpolizisten“ genannt. Aber zuerst mal ein paar Hintergründe, warum es so jemanden überhaupt braucht:
Um den Materialkreislauf dauerhaft zu schließen, braucht es saubere Stoffströme. Dazu muss jeder Abfall bzw. Wertstoff sortenrein gesammelt werden. Das funktioniert am besten über korrekte Mülltrennung in den jeweiligen Abfallbehältern. Oft ist es für Verbraucher*innen nicht ganz klar wie richtig entsorgt wird. Sie wissen nicht in welchen Abfallbehälter welcher Abfall gehört oder haben einfach keine Lust Müll zu trennen. Fehlwürfe sorgen für hohen Aufwand und Kosten in der Entsorgungsindustrie, aber auch der Umwelt kommt dies nicht zugute.
Aufklärungsarbeit ist nötig, weshalb es unzählige Kampagnen, Veranstaltungen und Initiativen gibt, die dieses Thema aufgreifen, um so Wissen in der Bevölkerung zu verankern.
Trotz Aufklärungsarbeit und Appellen zum Mülltrennen kommt es vor, dass nicht richtig getrennt wird. Oftmals ist es nicht nur das Unwissen, sondern auch Bequemlichkeit, die dazu verleiten den Müll nicht ordnungsgemäß zu entsorgen. Wie geht man im Falle einer solchen Trennmüdigkeit vor?
Zürich hat hier besondere Maßnahmen getroffen, um sogenannten „Abfallsünder*innen“ auf die Schliche zu kommen. Die ERZ (Entsorgung und Recycling Zürich) nimmt sich diesem Thema an. Sie kümmert sich um die Sauberkeit auf Zürichs Straßen und bekämpft die illegale Entsorgung.
Illegale Entsorgung ist nicht gleich Littering
Illegaler Entsorgung liegt eine gezielte Absicht zur Vermeidung der Entsorgungsgebühr zu Grunde. Zudem handelt es sich bei der illegalen Abfallbeseitigung meist um größere Abfallmengen und -stücke. Littering (=Vermüllung), sind hingegen Abfälle, die im öffentlichen Raum achtlos weggeworfen oder liegengelassen wurden, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Papierkörbe zu benutzen, wie Kaugummiverpackungen oder Zigarettenstummel.
Abfälle die nicht in einem sogenannten „Züri-Sack“ landen, werden von einem Kontrolldienst nach Hinweisen auf die Verursacher untersucht. Über solche Züri-Säcke werden die Müllgebühren nach dem Verursacher-Prinzip erhoben, da jeder dieser Säcke Geld kostet – wer viel Müll produziert hat höhere Kosten. Außerdem reißen Kontrolleure jährlich zwischen 30.000 und 35.000 nicht offizielle Säcke auf, um nach Indizien der Abfallsünder*innen zu suchen. Die sogenannten Abfalldetektive sind durchaus erfolgreich: jährlich kommt es zu rund 2100 Anzeigen. Verfolgen sie eine Spur zu einer Person zurück kommt es in Zusammenarbeit mit der Polizei zu einer Anzeige. Wenn es sich um ein erstes oder „kleineres“ Vergehen handelt, bleibt es bei einer Ermahnung. Bei weiteren Vergehen kann es zu Strafen von bis zu 1000 Franken kommen. Zu Wiederholungstätern kommt es laut der ERZ nur sehr selten – man kann daraus schließen, dass die Bürger*innen daraus lernen und mehr auf die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Abfalls achten.
Auf die Frage, ob das nicht illegal ist oder eine Verletzung der Privatsphäre sei, wenn Fremde den eigenen Müll durchsuchen, antwortet die ERZ mit einem klaren Nein. Sobald der Abfall entsorgt wurde, gilt dieser nicht mehr als Eigentum. Er wurde an die ERZ „übergeben“ und ist daher Eigentum der ERZ.
Fazit
Die Digitalisierung in der Entsorgung- und Recyclingindustrie bringt bereits einen enormen Fortschritt mit sich. Materialien können mit den verschiedensten Technologien und Verfahren aufgetrennt, recycelt und verwertet werden. Aber wenn der Abfall nicht im Müll landet und stattdessen illegal entsorgt wird, ist dieser Fortschritt hinfällig. Deshalb hat Zürich mit seinen Abfalldetektiven eine interessante Herangehensweise gefunden, um Verbraucher*innen auf eine richtige Abfallentsorgung hinzuweisen und die Verschwendung von recyclingfähigen Rohstoffen zu verhindern.