COSMO CONSULT und data.mill haben sich zusammengetan und ein Package geschnürt, um Microsoft Dynamics 365 Systeme, samt Sales- und Marketing-Prozessen, DSGVO-ready zu machen. Dieses Paket ist nun im Microsoft AppSource Marketplace verfügbar und verfügt auch über einen Trial-Mode mit dem das Tool getestet werden kann.
In den AppSource gelangen nur Lösungen die von Microsoft eingehend geprüft wurden und dieser Meilenstein kann daher als „Gütesiegel“ von Microsoft für qualitative und funktionelle Software verstanden werden (curated by Microsoft).
Somit haben Anwender die Sicherheit, dass Lösungen im AppSource qualitativ hochwertig sind und Microsofts Best Practices befolgen. Außerdem ist sichergestellt, dass die neuesten technischen Anforderungen erfüllt werden, die Lösung voll kompatibel zu Microsoft Dynamics 365 ist und eine Inbetriebnahme ohne größeres Risiko umgesetzt werden kann. Nicht zu Letzt garantiert die Listung im AppSource dem Endkunden auch, dass die Lösung zu der Produktstrategie von Microsoft passt und Upgrade fähig ist. Böse Überraschungen und Mehrkosten bei einem Upgrade oder Versionswechsel von Microsoft Dynamics 365 bleiben damit aus.
COSMO CONSULT beschäftigt sich schon seit den ersten Informationen zur DSGVO Anfang 2016 mit dieser Materie und hat ein umfangreiches Paket zusammengestellt, das folgende Anforderungen erfüllt:
Recht auf Auskunft
Die betroffene Person hat das Recht vom Unternehmen eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende, personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, werden Daten im CRM-System nachvollziehbar hinterlegt und sind auf Knopfdruck erhältlich.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Die Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch das Unternehmen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.
Diese Anforderung wird im DSGVO-Package über standardisierte Berichte ausgeführt.
Recht auf Löschung
Die betroffene Person hat das Recht, vom Unternehmen zu verlangen, dass betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Das Unternehmen ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen.
Die Löschung von Daten ist in der Ur-CRM-Denke nicht möglich und gewünscht. Durch die DSGVO muss diese Funktion nun aber Einzug in ein jedes CRM-System finden und wird mit unserer Lösung umgesetzt.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, vom Unternehmen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
Dies wird über eine Änderung des Verarbeitungszwecks abgebildet und auf Basis der Anforderung des Kontakts durchgeführt.
Prinzip der Richtigkeit
Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die in Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
Um die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten muss eine regelmäßige, automatische Prüfung der Daten vorgenommen werden. Das Add-On von data.mill überprüft und reichert beispielsweise Adresse, Telefonnummer und Ländercode an.
Weitere Informationen und auch einen Ratgeber zum Thema finden sie auf unserer Produktseite.